Sprechstunden der Lehrerinnen und Lehrer
Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer bestimmt eine seiner unterrichtsfreien Stunden zu seiner persönlichen Sprechstunde. Diese Stunden sind unten aufgelistet. Da wir aber die unterrichtsfreien Stunden auch für den Vertretungsunterricht benötigen, kann diese Stunde nicht grundsätzlich frei gehalten werden. Aufgrund dessen wird seitens unserer Schule folgendes Verfahren bei der Inanspruchnahme der Sprechstunde eingehalten:
Wenn Eltern die Sprechstunde einer Lehrerin oder eines Lehrers wahrnehmen wollen, muss dies durch einen kurzen Anruf im Sekretariat der Schule mitgeteilt werden. Diese Meldung geht dann an die betroffene Lehrkraft weiter und sie wird dann in dieser Stunde nicht zur Vertretung eingesetzt. Da aber jeden Morgen ein erster Vertretungsplan für den kommenden Tag gemacht wird, sollte der Anruf mindestens zwei Tage vor dem Gespräch erfolgen.
Auf Grund der vielfachen terminlichen Verpflichtungen kann für Gespräche mit der Schulleitung keine bestimmte Zeit angegeben werden, eine telefonische Terminvereinbarung ist notwendig.
Gespräche zu anderen Terminen sind selbstverständlich auch weiterhin nach telefonischer Vereinbarung mit jeder Lehrkraft möglich.