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Jugendmedienschutz an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule in Lich

 Handy-Screenshot

 

 

Sehr geehrte Eltern,

Handys, Smartphones und sonstige internetfähige Mobilgeräte haben großen Einfluss auf Schülerinnen und Schüler und sind heute ständige Begleiter. Sie ermöglichen die schnelle Kommunikation mit Eltern oder Freunden und besitzen viele nützliche Funktionen wie Fotoapparat, Musikbibliothek, Spielesammlung, Wörterbuch oder Lexikon.


Es gibt jedoch auch Gefahren, die im Umgang mit diesen Geräten beachtet werden sollten. Nicht alle Kontakte sind freundlich und nicht alles, was man im Internet findet, ist für Kinder geeignet. So sind z.B. Cybermobbing, Cybergrooming, Sexting, Kostenfallen, Pornografie oder Extremismus negative Begleiterscheinungen des Internets und der digitalen Kommunikation, vor denen Ihre Kinder geschützt werden müssen.


Viele Eltern wünschen sich Unterstützung, wenn es um das Thema Medien im Allgemeinen geht. Schule als Institution kann hier natürlich nur einen Teil dazu beitragen, denn den Großteil der Zeit verbringen die Schülerinnen und Schüler mit dem Smartphone in ihrer Freizeit.
Gemeinsam wollen wir versuchen, einen bewussteren Umgang mit den Medien zu fördern.


Die Aufgabe des Jugendmedienschutzbeauftragten der Dietrich-Bonhoeffer-Schule ist es, Sie und Ihre Kinder bei der Entwicklung eines angemessenen Umgangs mit den Medien zu unterstützen und zu beraten, um so zu einer verantwortungsvollen Medienkompetenz beizutragen.


Als erstes stellt sich die Frage, ab wann Kinder ein eigenes Gerät bekommen sollen. Dies richtet sich vor allem nach der Fähigkeit des Kindes, mögliche Gefahren einschätzen und folgerichtig handeln zu können.


Bis auf Ausnahmefälle benötigen Grundschulkinder kein eigenes Handy. Der Wechsel in die weiterführende Schule ist eine gute Gelegenheit für das erste eigene Gerät, wenn der Entwicklungsstand des Kindes einen verantwortungsvollen Umgang zulässt. Jedoch ist dabei einiges zu beachten:
Die ersten Erfahrungen, die ein Kind mit dem Mobiltelefon sammeln kann, sollten das Kennenlernen von Funktionen wie Telefonieren oder Fotografieren betreffen. Hierzu ist die Freischaltung des Internetzugangs nicht notwendig, falls das Mobilgerät über eine solche Option verfügt. Besprechen Sie mit Ihrem Kind mögliche Risiken, z.B. die eigene Telefonnummer nur nach Rücksprache mit den Eltern herauszugeben, um eine Kontaktaufnahme durch fremde Personen zu verhindern, oder dem Recht am eigenen Bild, d.h. andere Personen nur mit deren Genehmigung zu fotografieren. Bei einem Mobiltelefon mit freigeschaltetem Internetzugang stehen prinzipiell alle Internetseiten und alle Möglichkeiten der Onlinenutzung zur Verfügung, was auch die oben genannten Gefahren einschließt.


Achten Sie deshalb darauf, wann und wie Ihr Kind Zugang zum Internet erhält (z.B. über Ihren Telefonvertrag oder über WLAN). Ein reflektierter und vorsichtiger Umgang mit dem Internet ist erst bei Jugendlichen ab ca. 14 Jahren zu erwarten. (Quelle: Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis)

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